Bauunternehmer / Handwerker

Wir haben für Sie – unabhängig von einem Versicherer – einen speziell für das Bauhauptgewerbe/ Bauhandwerk abgestellten Versicherungsschutz entwickelt.

 

Genießen Sie deshalb bei uns das gute Gefühl, rundum richtig abgesichert und begleitet zu sein.

 

Unser Team passt die entsprechenden Produkte auf Ihren ganz individuellen Bedarf an.

Betriebs-Haftpflicht-versicherung

Versichert wird hier Ihr betriebliches Haftungsrisiko. Ganz egal ob Sie als Inhaber persönlich durch Ihre berufliche Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügen oder dies durch Ihre Mitarbeiter geschieht.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  •  Planen Sie u.U. auch selbst bei eigenen Bauvorhaben? Haben Sie in diesem Zusammenhang bereits von der Erweiterten Planungs-Haftpflichtversicherung gehört?
  • Haben Sie in Ihrer Police den vollständigen Versicherungsschutz für die Umwelt-Haftpflicht- und für die Umweltschadenversicherung vereinbart?
  •  Haben Sie Asbestschäden in Ihrer Police versichert?
  •  Haben Sie Aus- und Einbaukosten für zugekaufte Erzeugnisse abgesichert?
  •  Haben Sie Ihre Flugdrohnen versichert

nach oben

 

 


Bauleistungsversicherung

Während der gesamten Bauphase verteilt sich das Risiko möglicher Schäden laut Bauvertrag auf den Auftraggeber/Bauherrn sowie die ausführenden Unternehmer und Bauhandwerker. Nach Abnahme der einzelnen Bauarbeiten geht die Gefahrtragung regelmäßig auf den Bauherrn allein über.

 

Mit der Bauleistungsversicherung ist das Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung abgesichert, wie:

  •  höhere Gewalt und Elementarereignisse
  •  Feuer (soweit vereinbart): Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen
  • ungewöhnliche Witterungseinflüsse, wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost, mit denen wegen Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse nicht gerechnet werden musste
  • Böswilligkeit Dritter, z. B. Sabotage, Vandalismus, aber auch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
  • Glasschäden bis zur Gebrauchsabnahme/Endabnahme
  • darüber hinaus sind auch Sachfolgeschäden u. a. aufgrund von Konstruktions- oder Materialfehlern mitversichert.

Kennen Sie folgende Versicherungsinhalte?

  • Mitversicherung von Gerüsten
  • Mitversicherung der Baustelleneinrichtung sowie des Bauzauns und der Bauschilder
  • Mitversicherung von Sachen im Gefahrenbereich
  • Mitversicherung des Diebstahls lagernder Bauteile
  • Mitversicherung von Altbauten

 nach oben

 

 

 


Kautions-/bürgschaftsversicherung

Gerade bei öffentlichen Aufträgen gilt immer noch die Devise: ohne Sicherheiten kein Auftrag!

 

Stellen sie heute Ihre Bürgschaften noch über Ihre Hausbank?

 

Haben Sie einmal darüber nachgelastet Ihre Kreditlinie zu entlasten und durch eine Bürgschaftsversicherung zusätzliche Liquidität zu gewinnen?

 

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für alle Bürgschaftsarten:

  •  Ausführungsbürgschaften
  • Mängelansprüchebürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften
  • Mietbürgschaften

 nach oben

 

 


Flottenversicherung

Für Ihre Flotten offerieren wir Ihnen günstige Stückbeiträge ab dem ersten Fahrzeug. Dabei kann bei etlichen Versicherern eine Rückstufung im Schadenfall ausgeschlossen werden.

 

Durch eine Rahmenvereinbarung definieren wir den Versicherungsschutz für Sie ganz individuell. Jedes neue Fahrzeug können wir damit sofort in dem definierten Versicherungsumfang versichern, ohne dass von Ihnen eine vorläufige Deckung beantragt werden muss. Als Antrag genügt uns dann einfach eine Kopie des Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  •  Eigenschadendeckung
  • GAP-Deckung
  • Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden – innere Betriebsschäden (auch bei PKWs)
  • Erstattung der Mietwagenkosten bei Kaskoschäden

 nach oben

 

 


Baugeräte-/ Maschinenversicherung

Die Baugeräte-Kasko-Versicherung (nach ABG) bietet Versicherungsschutz für Schäden an Geräten und Maschinen.

 

Über die weitergehende Maschinen- und Kasko-Versicherung (nach ABMG) ist ein zusätzlicher umfangreicher Versicherungsschutz bei Maschinenbruchschäden (Allgefahrendeckung) möglich.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  • Sachschäden und Totalverlust durch Versaufen oder Verschlammen
  • Mitversicherung von Luftfrachten

 nach oben

 

 


Gebäude-/ Inhalts-/ Elektronik/ BU-Versicherung

Ihre Gebäude-, Inhalts-/Elektronik-/ und Betriebsunterbrechungsversicherung kann man in einem Vertrag bündeln.

 

Versichert sind dabei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl, sowie Ertragsausfallschäden, wenn Sie z.B. Ihren Betrieb nach einem Schaden stilllegen müssen.

 

Über die Elektronikversicherung besteht sogar ein Allgefahren-Versicherungsschutz.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

 

  • Freizügigkeit zwischen den einzelnen Firmen-Standorten
  • Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung
  • Verzicht auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit
  • Versicherungsschutz für Mietausfälle
  • Goldene Regel: Bewertung von ständig im Gebrauch befindlichen Sachen zum Neuwert in der Inhaltsversicherung

 nach oben

 

 


Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie auch Recht bekommen, wenn Sie vor einem Rechtstreit stehen.

 

In dieser Versicherung kann man Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige kombinieren. Und dies vielfach mit einer unbegrenzten Deckungssumme.

 

Darüber hinaus möglich sind optionale Zusatzleistungen, wie

  • Unternehmens-Strafrechtschutzversicherung
  • Berufs-Vertrags-Rechtschutz für bestimmte Berufsgruppen

 nach oben

 

 


D+O-Versicherung

Die Bereitschaft Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane in Anspruch zu nehmen, hat seitens Anteilseigner und Dritter in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Die Medien berichten mittlerweile nahezu täglich über Vorwürfe und Klagen gegen Manager.

 

In der D+O-Versicherung wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Manager (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber etc.) wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.

 

Versichert werden dabei sind sämtliche ehemalige, gegenwärtige und zukünftige Mitglieder der geschäftsführenden Organe (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber etc.) und der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat etc.).

 

Weiterhin müssen zusätzliche Personen, wie Generalbevollmächtigte, Prokuristen, Leitende Angestellte sowie Personen, welche eine besondere Beauftragung (Compliance-, Geldwäsche-, Gleichstellungs-, Sicherheitsschutz-, Umweltbeauftragte etc.) haben, mit in die Deckung inkludiert sein.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  • Verzicht auf Rücktritt/ Anfechtung für unbeteiligte Personen
  • Abwehrschutz auch bei einem Vorsatzvorwurf
  • Mitversicherung von Reputationsschäden/Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Versicherungsschutz auch für Fremdmandate

 nach oben

 

 


Material: ©berlinimpressions/123.COM
Material: ©berlinimpressions/123.COM

betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die Vorsorge für das Alter reicht bei vielen Arbeitnehmern heute nicht aus. Darüber hinaus sinkt das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Die bAV rechnet man zur zweiten Schicht in der Altersvorsorge zu. Der Arbeitgeber sagt dabei seinem Arbeitnehmer resultierend aus einem Arbeitsverhältnis Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität bzw. Tod zu.

 

Die bAV kann sowohl vom Arbeitgeber und/ oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Der Arbeitgeber kann dabei auch Zuschüsse (z.B. in Form von vermögenswirksame Leistungen) einsetzen.

 

Ab dem 01.01.2019 muss der Arbeitgeber bei allen Neuzusagen (also alle neuen Verträge mit Mitarbeitern) 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeitrage einspart.

 

Ab dem 01.01.2022 gilt dies auch für alle Altverträge (also alle bereits abgeschlossen Verträge zur bAV).

 

Die gebräuchlichsten Durchführungswege für die bAV sind die

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse

 nach oben

 

 


betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Unternehmer müssen heute handeln, um für sich die besten Fachkräfte zu bekommen. Anders sein als der Wettbewerber – das ist der richtige Ansatz.

 

Der demographische Wandel führt neben einer Überalterung der Gesellschaft auch zu einem Fachkräftemangel. Engagierte und motivierte Mitarbeiter zu finden ist für viele Unternehmen in Deutschland mittlerweile zu einer zeit- und kostenintensiven Herausforderung geworden. Und dabei wird auch die Frage immer wichtiger, wie gute Mitarbeiter langfristig im Unternehmen gehalten werden können. Diese Bemühungen gelingen dem Arbeitgeber nur mit attraktiven Zusatzleistungen.

 

Hierbei hat sich insbesondere die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zu einer bei Arbeitnehmern zunehmend beliebten weiteren Personalzusatzleistung entwickelt.

 

In der bKV können verschiedene Module individuell miteinander kombiniert werden. Den Umfang des Versicherungsschutzes legen dabei Sie als Arbeitgeber fest. Die überwiegende Anzahl der Bausteine sind eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie beinhalten Leistungen, die die GKV nicht oder nur eingeschränkt übernimmt. Hierzu zählen z. B.

 

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Zahnvorsorge und Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Krankenhaus bei Unfall
  • Krankenhaus
  • Reisekrankenversicherung
  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen.

 

Einzelne Bausteine können aber auch für privat versicherte Arbeitnehmer abgeschlossen werden.

 

Die bKV bietet direkt erlebbare Mehrwerte - sowohl für den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer:

 

 nach oben