Betriebliche Altersvorsorge - ein angestaubtes Produkt?

 

Die Wirtschaftswoche vom 26.02.2023 schreibt zu diesem Thema:

 

Wer sich auf den Karrierewebseiten deutscher Unternehmen umschaut, kommt sich mitunter vor wie auf dem Wochenmarkt:

 

Mit immer ausgefalleneren Nebenleistungen buhlen die Firmen um die knappe Ressource Mitarbeiter. SAP bietet Meditationskurse und Darlehen fürs Eigenheim, bei Puma frisierte ein Barbier aus Herzogenaurach im März 2019 die Mitarbeiter - und bei Haribo können die Angestellten im Rahmen der „Nasch-Flatrate“ so viele Süßigkeiten essen, wie sie möchten.

 

Bei so viel Kreativität überrascht es umso mehr, dass ausgerechnet ein vermeintlich verstaubtes Konzept die Mitarbeiter so sehr ans Unternehmen bindet wie kein anderes: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Zu diesem Ergebnis kommen gleich mehrere Befragungen: In einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Softwarefirma Recruitee gaben mehr als 71 Prozent der befragten Arbeitnehmer an, dass ihnen die betriebliche Altersvorsorge wichtig ist.

 

Auf den weiteren Plätzen landeten Weiterbildungen (69,4 Prozent) und die Vier-Tage-Woche (68 Prozent). Ein Benefit, der für viele eher nach Bürokratiehorror denn nach Wohltat klingt, ist also das beliebteste Bindemittel.

 

Anders als bei der Workation und dem Sabbatical ist die betriebliche Altersversorgung keineswegs eine neue Erfindung. Die erste Pensionskasse von Bayer wurde bereits im Jahr 1897 gegründet. Dennoch: „Der Stellenwert der Altersvorsorge steigt - und das nicht nur bei den Generationen, die in wenigen Jahren in Rente gehen“, sagt Johannes Heiniz, der Unternehmen für Willis Towers Watson (WTW) bei der Gestaltung der Altersvorsorge berät.

 

Selbst bei den Berufsanfängern sei die Erkenntnis gereift, dass die staatliche Vorsorge, also die gesetzliche Rente, bei Weitem nicht ausreichen wird.

 

Deshalb wollen wir an dieser Stelle wieder einmal ein Plädoyer für die bAV halten.

 

Durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der bAV müssen Arbeitnehmer für eine vergleichbare Leistung einer privaten Altersvorsorge (z.B. Riester) einen wesentlich niedrigeren Beitrag investieren. Zusätzlich profitieren Mitarbeiter vom gesetzlich verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser beträgt i.d.R. 15% der Entgeltumwandlung; viele Arbeitgeber gewähren hier sogar einen deutlich höheren Zuschuss. Darüber hinaus kommen noch Kostenvorteile durch Abschluss eines Rahmenvertrages hinzu, die den Einzelvertrag des Mitarbeiters mit deutlich geringeren Kosten belasten als bei einer privat abgeschlossenen Altersvorsorge.

 

Die Vorteile einer Betriebsrente liegen damit klar auf der Hand. Und wenn dann noch bei der praktischen Ausgestaltung schlanke Verwaltungsprozesse mit einhergehen, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer davon profitieren.

 

Zu guter Letzt wollen wir nochmals auf das Thema Haftungssicherheit hinweisen. Dieses Thema sollte bei allen Firmen eine zentrale Rolle einnehmen: denn kein Betrieb möchte bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern Risiken durch Ansprüche im Rahmen der Betriebsrente auf sich nehmen. Seit Jahresbeginn 2023 wird die Direktversicherung nur noch in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage (boLZ) angeboten. Hier empfiehlt es sich auf fünf wesentliche Bausteine zu achten:

 

  • Jederzeitige Beitragsfreistellung möglich – keine Mindestwerte oder Mindestlaufzeiten
  • Garantierte Todesfallleistung vor und nach Rentenbeginn
  • Garantierte Verlaufswerte während der Vertragslaufzeit – rein endfällige Garantien reichen nicht aus
  • Klar definierte – idealerweise garantierte – Rentenfaktoren
  • Beibehaltung der (vereinbarten) Tarifstufe auch bei Dienstaustritt

 

Die Einrichtung einer bAV ist also keine einfache Aufgabe. Viele wichtige Kriterien müssen beachtet und miteinander abgewogen werden.

 

Sollten Sie Gesprächsbedarf zu diesem Thema sehen oder ganz konkrete Fragen dazu haben, dann zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir sind gerne für Sie da!