Kautionsversicherung - eine elegante Möglichkeit, die Liquidität zu sichern

Für jedes Unternehmen aus dem Bausektor (insbesondere Bauhaupt- und Baunebengewerbe aber auch Architekten- und Ingenieure), ob Neugründung oder alteingesessenes Unternehmen, spielen Sicherheitseinbehalte und somit Liquidität eine ganz entscheidende Rolle für Wachstum und Unternehmenserfolg.

 

Werden Sicherheiten von Geschäftspartnern oder für Ausschreibungen gefordert, stellt sich die Frage, in welcher Form diese gegeben werden sollen.

 

Durch den üblichen Sicherheitseinbehalt (§ 641 BGB, §§ 232 bis 240 BGB und § 17 VOB/B) wird nicht nur die eigene Liquidität eingeschränkt. Auch unterliegt man zusätzlich dem Risiko, dass der Auftraggeber Insolvenz anmeldet und man den Sicherheitseinbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr erhält. Zudem ist der Sicherheitseinbehalt als Forderung zu bilanzieren und hat dabei Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen in der Bilanz. Eine Bürgschaft ist daher eine optimale Lösung.

 

Viele Bürgschaften werden allerdings noch immer als Bankbürgschaften bzw. Avale über Banken gedeckt, obwohl diese auf die Kreditlinie (den Kontokorrent) angerechnet werden. Das kann ebenso Auswirkungen auf die Auftragsfinanzierung oder Investitionen haben und im schlimmsten Fall zu Liquiditätsengpässen führen.

 

Eine gute Alternative, die die Liquidität schont, sind Kautionsversicherungen. Die Kreditlinie bei der Bank bleibt unberührt, für die Bürgschaft fällt lediglich eine jährliche Prämie an.

 

Die meisten am Markt teilnehmenden Kautionsversicherer bieten u.a. folgende Bürgschaften an:

 

  • Ausführungsbürgschaften
  • Mängelansprüchebürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften inkl. § 650m BGB (FoSig)
  • Bietungsbürgschaften
  • An-/Vorauszahlungsbürgschaften
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften gemäß § 650f BGB

 

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